20.12.2021

Neues Schutzkonzept für die Sporthalle

Neues Schutzkonzept für die Sporthalle

Ab Montag, 20. Dezember 2021 gelten neue Schutzmassnahmen für die Benützung unserer Sporthalle.


Für die Trainings in der Sporthalle gelten folgende Einschränkungen

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sportanlagen nicht betreten;
  • für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht;
  • für Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt zu den Innenräumen nur für geimpfte und genesene Personen mit einem gültigen Zertifikat gestattet;
  • für Sportaktivitäten im Innenbereich gilt für Personen ab 16 Jahren die 2G-Regel mit Maskentragpflicht;   
  • Bei Sportaktivitäten im Innenbereich entfällt durch die freiwillige 2G+-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich ein Testzertifikat) die Maskentragpflicht;
  • Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind ohne Zertifikat möglich.   

Hinweise zur 2G+-Regel:
Personen, die genesen oder geimpft sind müssen zusätzlich ein Testzertifikat aus einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest vorweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Von der zusätzlichen Testpflicht befreit sind Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung weniger als vier Monate zurückliegt.

Kontrollen:
Für die Zertifikatskontrolle sind die Vereine zuständig.