20.12.2021
Ab Montag, 20. Dezember 2021 gelten neue Schutzmassnahmen für die Benützung unserer Sporthalle.
Für die Trainings in der Sporthalle gelten folgende Einschränkungen
Hinweise zur 2G+-Regel:
Personen, die genesen oder geimpft sind müssen zusätzlich ein Testzertifikat aus einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest vorweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Von der zusätzlichen Testpflicht befreit sind Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung weniger als vier Monate zurückliegt.
Kontrollen:
Für die Zertifikatskontrolle sind die Vereine zuständig.
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