Die Maskenpflicht gilt für alle Lehrpersonen und weiteren Erwachsenen in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschul-Oberstufe und der Sekundarstufe II. Ausschlaggebend für den Entscheid waren die zahlreichen isolations- oder quarantänebedingten Ausfälle von Lehrpersonen sowie der Austausch mit Expertinnen und Experten.