Neues Schutzkonzept für die Sporthalle | Oberstufenschule Grünau

Neues Schutzkonzept für die Sporthalle

Ab Montag, 20. Dezember 2021 gelten neue Schutzmassnahmen für die Benützung unserer Sporthalle.


Für die Trainings in der Sporthalle gelten folgende Einschränkungen

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sportanlagen nicht betreten;
  • für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht;
  • für Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt zu den Innenräumen nur für geimpfte und genesene Personen mit einem gültigen Zertifikat gestattet;
  • für Sportaktivitäten im Innenbereich gilt für Personen ab 16 Jahren die 2G-Regel mit Maskentragpflicht;   
  • Bei Sportaktivitäten im Innenbereich entfällt durch die freiwillige 2G+-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich ein Testzertifikat) die Maskentragpflicht;
  • Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind ohne Zertifikat möglich.   

Hinweise zur 2G+-Regel:
Personen, die genesen oder geimpft sind müssen zusätzlich ein Testzertifikat aus einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest vorweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Von der zusätzlichen Testpflicht befreit sind Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung weniger als vier Monate zurückliegt.

Kontrollen:
Für die Zertifikatskontrolle sind die Vereine zuständig.