Neues Schutzkonzept für die Sporthalle
Ab Montag, 20. Dezember 2021 gelten neue Schutzmassnahmen für die Benützung unserer Sporthalle.
Für die Trainings in der Sporthalle gelten folgende Einschränkungen
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sportanlagen nicht betreten;
- für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht;
- für Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt zu den Innenräumen nur für geimpfte und genesene Personen mit einem gültigen Zertifikat gestattet;
- für Sportaktivitäten im Innenbereich gilt für Personen ab 16 Jahren die 2G-Regel mit Maskentragpflicht;
- Bei Sportaktivitäten im Innenbereich entfällt durch die freiwillige 2G+-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich ein Testzertifikat) die Maskentragpflicht;
- Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind ohne Zertifikat möglich.
Hinweise zur 2G+-Regel:
Personen, die genesen oder geimpft sind müssen zusätzlich ein Testzertifikat aus einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest vorweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Von der zusätzlichen Testpflicht befreit sind Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung weniger als vier Monate zurückliegt.
Kontrollen:
Für die Zertifikatskontrolle sind die Vereine zuständig.