Bericht aus der Parlamentssitzung | Oberstufenschule Grünau

Bericht aus der Parlamentssitzung

Das Schulparlament hat am Montag, 22. November 2022 dem Budget 2023 zugestimmt, die Sitzungsgelder angepasst und den Antrag des Schulrates für eine Praxisänderung in einer Beschulungsfrage abgelehnt.

Bei der Festlegung der Sitzungsgelder ist das Parlament dem Antrag des Präsidiums gefolgt. Es stimmte einer Reduktion der Entschädigung für das Ratspräsidium von CHF 800 auf CHF 500 zu und genehmigte neu eine Pauschalentschädigung für das Aktenstudium der GPK-Mitglieder von CHF 500 pro Jahr. Dem zusätzlichen Antrag der SP-Fraktion, die GPK-Protokollführung mit CHF 50 pro Stunde zu entschädigen, ist das Parlament gefolgt. Der Antrag der Mitte-Fraktion, die Fraktionssitzungen künftig mit CHF 50 pro Sitzung zu entschädigen, hatte aber keine Chance.

Das Budget 2023 weist bei einem Gesamtaufwand von CHF 8'689'800 einen Finanzbedarf von CHF 8'472'900 auf. Der Finanzbedarf steigt gegenüber dem Budget 2022 um CHF 38'800. Das Parlament stimmte dem Budget nach kurzer Diskussion einstimmig zu.

Der Schulrat beantragte dem Schulparlament, dass in Abkehr zur bisherigen Praxis die Oberstufenschülerinnen und -schüler der Gebiete Hinterberg, Chrüzegg und Schöntal künftig im Oberstufenzentrum Grünau zu beschulen seien. Anders als bisher soll ein auswärtiger Schulbesuch künftig nur noch bei besonderen Gründen möglich sein. Nach einer längeren und teils emotionalen Diskussion lehnte das Schulparlament den Antrag des Schulrates knapp ab.

Der Schulratspräsident informierte das Parlament über wichtige Themen aus dem Schulrat der letzten Monate. Georges Gladig berichtete über die Beschulung der ukrainischen Kinder am OZ Grünau, erläuterte das Schwerpunkt-Thema bei den Unterrichtsbesuchen durch den Schulrat und präsentierte die Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht. Zudem gab der Schulratspräsident bekannt, dass er ab Juni 2023 von Wittenbach wegziehen wird. Das Gesuch um Ausübung des Amtes trotz ausserkantonalem Wohnsitz wurde vom Schulrat unterstützt und vom Bildungsdepartement bis Ende der Amtsdauer 2021/2024 bewilligt.

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