Anpassung Berufswahl 2. Klassen wegen Covid-19 | Oberstufenschule Grünau

Anpassung Berufswahl 2. Klassen wegen Covid-19

Speziallösung im Corona - Schuljahr: Auf Grund der speziellen Lage wird das Schnuppern der 2. Oberstufen-Schülerinnen und Schüler nicht auf die bereits kommunizierte Woche beschränkt. Bis zu den Sommerferien können die Schnuppertermine flexibel auf alle Schulwochen gelegt werden. Am Zeitrahmen von 5 Tagen wird festgehalten.

 

Lieber Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern

In der aktuellen Lage ist die Planung und die Durchführung einer Schnupperwoche in den meisten Fällen nicht möglich. Ausserdem wissen wir noch nicht, in welcher Form der Unterricht nach den Ferien weitergeht.

Die geplanten Schnupperwochen sind deswegen NICHT mehr auf das kommunizierte Zeitfenster (Real: 27.4. bis 1.5. / Sek: 4.5. bis 15.5.) beschränkt.

Falls bereits eine Schnupperwoche abgemacht wurde, ist es wichtig, beim Betrieb nachzufragen, ob der Termin durchgeführt werden kann oder ob eine Verschiebung möglich ist.

Es ist somit möglich, auch zu einem späteren Zeitpunkt eine individuelle Schnupperwoche oder Berufserkundungen durchzuführen. Falls es die Lage zulässt, noch vor den Sommerferien.

Wichtige Links:
Kantonale Berufsberatung
Lehrstellennachweis (LENA)

Grundsätze allgemein zu Berufserkundung

  • Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für die Berufs- und Schulwahl im Anschluss an die obligatorische Schulzeit. Die Lehrperson unterstützt Ihr Kind dabei und arbeitet mit Ihnen zusammen.
  • Die Grünau informiert die Eltern und Jugendlichen über die Berufswahlaktivitäten in der Schule mit dem Berufswahlfahrplan.
  • Schnuppertage sind ein zentraler Bestandteil der Berufsvorbereitung und auf den Berufswahlfahrplan sowie die individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen abgestimmt.
  • Die Klassenlehrperson ist hauptverantwortlich für den Berufswahlunterricht. Somit entscheidet sie abschliessend über Gesuche für Berufswahltätigkeiten während der Unterrichtszeit.
  • Grundsätzlich finden Berufserkundungen bis zur Durchführung der Schnupperwoche während den Schulferien statt.
  • Danach werden beantragte Schnuppertage bewilligt, sofern sie in direktem Zusammenhang mit einer zukünftigen Lehrstelle stehen und erkennbar ist, dass sie nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können.
  • Das Engagement des Jugendlichen im Bereich der Berufsfindung muss v.a. bei mehrmaligen Absenzen erkennbar sein.