Wahl der Mitglieder des Schulrates (Exekutive)
Der Schulrat besteht aus der Schulratspräsidentin oder dem Schulratspräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Diese Behördenmitglieder werden im Majorzverfahren gewählt. Über das Anforderungsprofil der Schulratsmitglieder gibt die Schulverwaltung gerne Auskunft.
Wahl der Mitglieder des Schulparlaments (Legislative)
Das Schulparlament besteht aus 24 Mitgliedern. Die Mitglieder des Schulparlaments werden im Proporzverfahren gewählt.
Einreichung der Wahlvorschläge
Die Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen stehen nachfolgend als download zur Verfügung oder können bei der Schulverwaltung bezogen werden. Die entsprechenden Nominationen sind bis am 30. Juni 2020, 17.00 Uhr der Schulverwaltung, Grünaustrasse 2, 9300 Wittenbach einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Grünau unterzeichnet sein. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November 2020 statt. Die Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang sind bis am 5. Oktober 2020, 17.00 Uhr der Schulverwaltung, Grünaustrasse 2, Wittenbach einzureichen.
Bisherige Behördenvertreter
Bei den Erneuerungswahlen vom 27. September 2020 werden Georges Gladig als Schulratspräsident und Erich Eberle, Patricia Sennhauser und Marc Rüdin als Schulratsmitglieder wieder zur Wahl antreten. Karin Rutz, Markus Brunner und Pascal von Gunten werden hingegen nicht mehr für den Schulrat kandidieren.