Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wieder aufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.
Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband sowie jeder Verein selbst ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Dieses zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Jeder Anlagenbetreiber hat ebenfalls ein Schutzkonzept zu erlassen. Dieses soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Trainingsbetrieb auf den Sportanlagen und in den Turnhallen wieder stattfinden kann.
Das Schutzkonzept für die Sportanlagen der Gemeinde Wittenbach, der Primarschulgemeinde Wittenbach und der Oberstufenschulgemeinde Grünau umfasst alle Fussballanlagen, Sportparkanlagen und Sporthallen.