Maskentragpflicht, ergänzt
Im Kanton St.Gallen gilt ab Montag 02.11. Maskentragepflicht auch auf der Oberstufe.
Für Schülerinnen und Schüler der Grünau bedeutet dies:
- ALLE halten sich weiter an die Hygiene- und Abstandsregeln.
- Die Pflicht, eine Maske zu tragen, gilt auch im Klassenzimmer.
- Die Jugendlichen bringen ihre Schutzmasken selbst mit. Die Eltern erhalten eine pauschale Entschädigung.
- Immer dann, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss auch im Freien eine Maske getragen werden.
- Wer sich krank fühlt, muss zuhause bleiben und mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen. Orientierungshilfe bietet das Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK).
- Im Musik- und Sportunterricht gibt es Anpassungen. Diese werden über die Lehrpersonen mitgeteilt.
- Für den Sportunterricht ist Outdoor-Sportkleidung mitzubringen.
- Exkursionen, bei denen der öffentliche Verkehr benutzt werden muss, finden nicht statt. (Nächste Woche sind dies der Ausflug ins Technorama und der Besuch im Textilmuseum.)
- Das angepasste Schutzkonzept wird mit den Jugendlichen in der Schule besprochen.