Maskentragpflicht, ergänzt | Oberstufenschule Grünau

Maskentragpflicht, ergänzt

Im Kanton St.Gallen gilt ab Montag 02.11. Maskentragepflicht auch auf der Oberstufe.

Für Schülerinnen und Schüler der Grünau bedeutet dies:

  • ALLE halten sich weiter an die Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Die Pflicht, eine Maske zu tragen, gilt auch im Klassenzimmer.
  • Die Jugendlichen bringen ihre Schutzmasken selbst mit. Die Eltern erhalten eine pauschale Entschädigung.
  • Immer dann, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss auch im Freien eine Maske getragen werden.
  • Wer sich krank fühlt, muss zuhause bleiben und mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen. Orientierungshilfe bietet das Merkblatt der Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK).
  • Im Musik- und Sportunterricht gibt es Anpassungen. Diese werden über die Lehrpersonen mitgeteilt.
  • Für den Sportunterricht ist Outdoor-Sportkleidung mitzubringen.
  • Exkursionen, bei denen der öffentliche Verkehr benutzt werden muss, finden nicht statt. (Nächste Woche sind dies der Ausflug ins Technorama und der Besuch im Textilmuseum.)
  • Das angepasste Schutzkonzept wird mit den Jugendlichen in der Schule besprochen.